Rechtsprechung
   RG, 09.03.1896 - 508/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1896,375
RG, 09.03.1896 - 508/96 (https://dejure.org/1896,375)
RG, Entscheidung vom 09.03.1896 - 508/96 (https://dejure.org/1896,375)
RG, Entscheidung vom 09. März 1896 - 508/96 (https://dejure.org/1896,375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1896,375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann jemand aus § 164 St.G.B.'s bestraft werden, der einen Anderen durch Anzeige bei einer Behörde der Begehung einer strafbaren Handlung beschuldigt, die er wider besseres Wissen entstellt, insbesondere als schwerer strafbar darstellt, jedoch in dem Glauben, der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 214/74

    Vorliegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung - Vorliegen einer

    Ist die Beschuldigung zumindest in ihrem Kern richtig, so sind selbst wissentliche Entstellungen und Übertreibungen durch den Anzeigenden unschädlich, solange dadurch die rechtliche Beurteilung der dem Angezeigten vorgeworfenen Handlung nicht berührt wird (etwa Raub statt Diebstahl; versuchter Mord statt Körperverletzung) und die Entstellungen und Übertreibungen auch nicht den erhobenen Vorwurf völlig zurückdrängen (vgl. RGSt 27, 229; 28, 253; 28, 390, 393; BGH, Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55; Urteil vom 8. Mai 1956 - 5 StR 87/56; Urteil vom 21. Mai 1968 - 5 StR 168/68; BGH LM Nr. 3 zu § 823 [Be] BGB; auch BayObLG NJW 1953, 353; 1956, 273, 274).
  • BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55

    Rechtsmittel

    Wissentliche Übertreibungen oder sonstige Entstellungen rechtfertigen dagegen die Anwendung des § 164 Abs. 1 regelmäßig dann nicht, wenn sie nur Wirkung auf das Strafmaß haben können, aber nicht die Art der von dem Angeschuldigten begangenen Straftat zu dessen Lasten anders (u.a. RGSt 13, 12; 27, 229; 28, 253, 254; BGH JR 1953, 181); line Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur für die Fälle anzuerkennen, in denen das Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Geschehen und dem Inhalt der Anschuldigung so groß ist, daß sie der Hauptsache nach als falsch erscheint (u.a. RGSt 27, 229).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht